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Hybrid-Darstellung

  1. #1

    Standard

    Hallo Maximus,

    du hast nun sehr ausführlich rechtliche Aspekte aufgeführt - ich muss gestehen, dass ich mir nicht sicher bin, ob ich das alles verstanden habe.
    Zuerst zu deiner Frage, ob ich den Vorstand persönlich kenne: im Sinne von: Ich habe 2x persönlichen und 2 (oder 3?)x telefonischen Kontakt gehabt: ja. Im Sinne von ich kenne seine Vergangenheit: nein - diese kenne ich nur aus Berichten anderer Personen, sowie seinen persönlichen Erzählungen aus meinem ersten Kontakt.

    Du sprichst in diesem Zusammenhang auch ein "auskunftserteilendem Vorstandsmitglied" an. Hier reimst du dir etwas zusammen, was nicht korrekt ist. Die Auskunft über den Nachversicherungsfall habe ich nicht vom Vorstand, sondern von einer anderen Person, die in solcherlei Informationen bisher (zumindest nach meiner Erfahrung) immer zuverlässig war.
    Dennoch habe ich auch darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um Hörensagen handelt.

    Letztlich liegen nun 2 Darstellungen vor, von der mir auch nach deinen Ausführungen immer noch nicht klar ist, welche ich nun als richtiger einstufen soll.
    Was ich also nicht verstehe: Darf eine Nachversicherung nur dann durchgeführt werden, wenn jmd. den Orden verlässt? Kann das nicht auch während der Ordenszeit durchgeführt werden? Da habe ich keine Kenntnis zu.
    Und mit der Nachversicherung hat er doch auf die Versorgungszusage verzichtet? Damit sollte das doch kein Problem darstellen. Verstehe ich da was nicht?

    Diese meine Fragen beantwortest du zu einem Teil mit der Aussage eines vorigen Vorstandes ("Grenzwertig"). Wen meinst du? C.K. oder H.B.?
    Wenn es Grenzwertig ist, ist es dann noch innerhalb der Grenzen oder bereits außerhalb?

    Auch verstehe ich nicht, was du mit einer bevorzugten Behandlung meinst. Wäre jmd anderes gekommen, dem die Verwandschaft die Nachversicherung finanzieren würde, hätte man dies dann nicht getan?
    Immerhin wird ja dadurch die Mission entlastet, weil ja nach dieser Aktion keine Versorgungszusage mehr, noch eine Nachversicherungspflicht besteht. Das entlastet doch damit alle. Ich kann da die moralische Verwerflichkeit nicht erkennen.

    Kannst du dies noch näher erläutern?

    Zum Missbrauch: Willst du mir die Aussage in den Mund legen, dass diese Fälle ungeschehen zu den Akten gelegt werden sollen, nur weil sie Niemand meldet? Ich hoffe doch nicht ...
    Ich habe verstanden, dass die Anforderung von Informationen zu solchen Fällen nicht der Weg zur Aufarbeitung sein kann. Ich habe auch kundgetan, dass mein Beitrag an mirabo diesbezüglich Mist war.
    Wir brauchen diese Aufarbeitung - zum Ersten um der Opfer willen und zum Zweiten auch für SR selbst.

    Oft passiert es hier in diesem Forum, dass man zwischen den Zeilen liest und dadurch bei anderen Aussagen hineininterpretiert, die nie getätigt wurden. @Alle: bitte fragt in solchen Situationen zuerst nach, ob euer Verständnis dem entspricht was damit gemeint war. Das entlastet diesen Thread emotional sehr. Ich versuche mich darin gerade selbst zu üben. Die Auswirkungen kann man hier mit verfolgen.

    LG
    bam

  2. #2
    Effi Gast

    Standard

    Zitat Zitat von bambule Beitrag anzeigen
    Hallo Maximus,
    Inhaltlich passte deine Antwort eher zu imporex Beitrag.


    Zitat Zitat von bambule Beitrag anzeigen
    Und mit der Nachversicherung hat er doch auf die Versorgungszusage verzichtet? Damit sollte das doch kein Problem darstellen. Verstehe ich da was nicht?
    ich versuch's mal mit meinem Verständnis / Verstehensmöglichkeiten ;-), weiß aber auch nicht ob ich es vollumfassend richtig verstanden habe ;-)
    Die Versorgungszusage befreit SR von Sozialversicherung / Rentenzahlungen. Die SRM versorgt ihre Mitglieder. Indem sie dies zusagt ist sie von Rentenzahlungen befreit.

    Bei Austritt fällt die Versorgungszusage weg und die beantragte Nachversicherung greift.

    Wer nun trotz Nachversicherung bleibt, hat beides, Versorgung und Rentennachzahlung, außer er versorgt sich von da an autark, kommt für Neben- und Lebenshaltungskosten usw. auf.

    Maximus, imporex, habe ich das richtig verstanden? ;-)
    Geändert von Effi (13.01.2013 um 21:51 Uhr)

  3. #3

    Standard

    Zitat Zitat von Effi Beitrag anzeigen
    Inhaltlich passte deine Antwort eher zu imporex Beitrag.
    Oh .. sry, @Maximus.
    Die beiden verwirren mich. Haben ähnlich tiefe Detailkenntnis, die nur sehr wenige haben, haben einen ähnlichen Schreib- und Ausdrucksstil, beide sind Lateiner (dem Namen nach) und schreiben dann auch noch zum selben Thema Details ...

    Also Korrektur: meinte natürlich Imporex.

    Zitat Zitat von Effi Beitrag anzeigen
    Bei Austritt fällt die Versorgungszusage weg und die beantragte Nachversicherung greift.

    Wer nun trotz Nachversicherung bleibt, hat beides, Versorgung und Rentennachzahlung, außer er versorgt sich von da an autark, kommt für Neben- und Lebenshaltungskosten usw. auf.
    Hier haben wir ein Delta im Verständnis ausgemacht :-)

    Soweit ich das verstehe ist es so genau nicht. Bei Austritt BLEIBT die Versorgungszusage. Und DAS ist die Basis für die Rentenbefreiung. So war mein Verständnis bisher.
    Bin ebenfalls an Aufklärung interessiert.

    LG
    bambuletto

  4. #4
    Effi Gast

    Standard

    Zitat Zitat von bambule Beitrag anzeigen

    Soweit ich das verstehe ist es so genau nicht. Bei Austritt BLEIBT die Versorgungszusage. Und DAS ist die Basis für die Rentenbefreiung. So war mein Verständnis bisher.
    Bin ebenfalls an Aufklärung interessiert.
    Ich vergaß das Alter explizit zu berücksichtigen. Gewiss durch mein eigenes fortgeschrittenes Alter ;-)... sorry...

    Wäre besagte Person bereits im Rentenalter (wovon ich unbedacht ausging) weiter im GH mit Nachversicherung hätte er beides Versorgung und Nachzahlung, außer er würde Versorgungszusage bewusst ausschlagen.

    Ich weiß auch nicht, ob ich es richtig verstanden habe.

    Imporex oder Maximus, kommt doch bitte zu Hilfe :-)...
    Geändert von Effi (13.01.2013 um 22:33 Uhr)

  5. #5
    Registriert seit
    22.12.2012
    Beiträge
    103

    Standard

    Zitat Zitat von bambule Beitrag anzeigen
    Hallo Maximus,

    du hast nun sehr ausführlich rechtliche Aspekte aufgeführt - ich muss gestehen, dass ich mir nicht sicher bin, ob ich das alles verstanden habe.
    Zuerst zu deiner Frage, ob ich den Vorstand persönlich kenne: im Sinne von: Ich habe 2x persönlichen und 2 (oder 3?)x telefonischen Kontakt gehabt: ja. Im Sinne von ich kenne seine Vergangenheit: nein - diese kenne ich nur aus Berichten anderer Personen, sowie seinen persönlichen Erzählungen aus meinem ersten Kontakt.
    Du meinst sicher imporex und nicht Maximus!
    Ansonst O.K.

    Zitat Zitat von bambule Beitrag anzeigen
    Du sprichst in diesem Zusammenhang auch ein "auskunftserteilendem Vorstandsmitglied" an. Hier reimst du dir etwas zusammen, was nicht korrekt ist. Die Auskunft über den Nachversicherungsfall habe ich nicht vom Vorstand, sondern von einer anderen Person, die in solcherlei Informationen bisher (zumindest nach meiner Erfahrung) immer zuverlässig war.
    Dennoch habe ich auch darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um Hörensagen handelt.
    Egal wer Dir die Auskunft erteilt hat, dann eben die auskunfterteilende Person, wer immer das auch sein mag!
    Das sollte nichts Abwertendes gegen den Vorstand darstellen, da M.I. meine Achtung und Respekt verdient, dass er diesen Posten überhaupt übernommen hat.

    Zitat Zitat von bambule Beitrag anzeigen
    Letztlich liegen nun 2 Darstellungen vor, von der mir auch nach deinen Ausführungen immer noch nicht klar ist, welche ich nun als richtiger einstufen soll.
    Was ich also nicht verstehe: Darf eine Nachversicherung nur dann durchgeführt werden, wenn jmd. den Orden verlässt? Kann das nicht auch während der Ordenszeit durchgeführt werden? Da habe ich keine Kenntnis zu.
    Und mit der Nachversicherung hat er doch auf die Versorgungszusage verzichtet? Damit sollte das doch kein Problem darstellen. Verstehe ich da was nicht?
    1. Die Mission kann nicht willkürlich Nachversicherungen durchführen, weil es der Gesetzgebung und der Vereinssatzung widerspricht.
    2. Die Vereinssatzung (alte und neue Version) sagt: Bei Ausscheiden aus der Kommunität gelten die Regelungen der Sozialgesetzgebung in Verbindung mit dem Entscheid des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren BW.
    3. Laut Vereinssatzung darf keine Person durch Ausgaben die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütung begünstigt werden.
    4. Die Nachversicherung für Ordensmitglieder (Kommunität) ist in der Sozialgesetzgebung klar geregelt und kann daher nicht nach Willkür des Vorstandes oder einzelner Mitglieder des Ordens erfolgen, sondern nach Vorgaben der gesetzlichen Regelung und im Einklang mit der Vereinssatzung.

    Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aller Ordensmitglieder, ohne Ansehen der Person oder des Geldbeutels der Person oder seiner Familie!

    Daher nochmals die gesetzliche Grundlage:
    Auf eine Nachversicherung kann man nicht verzichten, da es hierfür klare Regelungen in der Sozialgesetzgebung gibt!
    Wenn ein HG die Mission verlässt, ist die Mission verpflichtet dieses zu melden und eine ordnungsgemäße Nachversicherung durchzuführen.
    Die LVA formulierte das in einem Schreiben an die SR-Mission wie folgt:
    Grundsätzlich ist der Arbeitgeber (Dienstherr) verpflichtet von sich aus tätig zu werden; d.h. die Nachversicherung von Amts wegen durchzuführen!
    Wann ist eine Nachversicherung durchzuführen - welche Bedingungen sind erforderlich:
    a. wenn jemand in SR (die HG z.B.) zu den satzungsmäßigen Mitgliedern des Ordens im Sinne von § 7 (alte Satzung) der Vereinssatzung gehören
    b. und ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung aus der Beschäftigung ausgeschieden sind
    (Az.: 323-1/10.40.00 - Deutsche Rentenversicherung Bund)

    Bitte immer beachten, die Mission ist ein gemeinnütziger Verein der sich den Verordnungen der Gemeinnützigkeit unterwerfen muss.

    Zitat Zitat von bambule Beitrag anzeigen
    Diese meine Fragen beantwortest du zu einem Teil mit der Aussage eines vorigen Vorstandes ("Grenzwertig"). Wen meinst du? C.K. oder H.B.?
    Wenn es Grenzwertig ist, ist es dann noch innerhalb der Grenzen oder bereits außerhalb?
    Ich werde keine Namen nennen und konzentriere mich auf fachliche juristische Beurteilungen, die ich auch jederzeit vor einem öffentlichen Gericht vertreten kann.
    Da die besagte Nachversicherung grenzwertig über Umwege (Schein-Wohnsitz) zustande kam, dürfte sie bereits außerhalb sein. Eine definitive Bewertung müsste ein Gericht vornehmen, sollte aber nicht Bestandteil unseres Meinungsaustausches sein.

    Zitat Zitat von bambule Beitrag anzeigen
    Auch verstehe ich nicht, was du mit einer bevorzugten Behandlung meinst. Wäre jmd anderes gekommen, dem die Verwandschaft die Nachversicherung finanzieren würde, hätte man dies dann nicht getan?
    Glaube ich nicht! Wenn doch, wäre es ebenfalls nicht Gesetzes- und Satzungskonform!

    Zitat Zitat von bambule Beitrag anzeigen
    Immerhin wird ja dadurch die Mission entlastet, weil ja nach dieser Aktion keine Versorgungszusage mehr, noch eine Nachversicherungspflicht besteht. Das entlastet doch damit alle. Ich kann da die moralische Verwerflichkeit nicht erkennen.
    Gleiches Recht für Alle!!!

    Zitat Zitat von bambule Beitrag anzeigen
    Kannst du dies noch näher erläutern?
    Habe ich versucht und hoffe es ist Dir jetzt klarer!

    Zitat Zitat von bambule Beitrag anzeigen
    Zum Missbrauch: Willst du mir die Aussage in den Mund legen, dass diese Fälle ungeschehen zu den Akten gelegt werden sollen, nur weil sie Niemand meldet? Ich hoffe doch nicht ...
    Ich habe verstanden, dass die Anforderung von Informationen zu solchen Fällen nicht der Weg zur Aufarbeitung sein kann. Ich habe auch kundgetan, dass mein Beitrag an mirabo diesbezüglich Mist war.
    Wir brauchen diese Aufarbeitung - zum Ersten um der Opfer willen und zum Zweiten auch für SR selbst.

    Oft passiert es hier in diesem Forum, dass man zwischen den Zeilen liest und dadurch bei anderen Aussagen hineininterpretiert, die nie getätigt wurden. @Alle: bitte fragt in solchen Situationen zuerst nach, ob euer Verständnis dem entspricht was damit gemeint war. Das entlastet diesen Thread emotional sehr. Ich versuche mich darin gerade selbst zu üben. Die Auswirkungen kann man hier mit verfolgen.

    LG
    bam
    Ich will Dir und auch niemanden Anderen etwas in den Mund legen, wollte lediglich die rechtlich juristische Seite näher beleuchten um weitere Missverständnissen vorzubeugen.
    Da wir dem Gesetz des Landes untertan sind, ist dieses ganz besonders für christliche Organisationen verpflichtend; wenn nicht wir als Christen, wer sonst?


 

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