Hallo Maximus,
du hast nun sehr ausführlich rechtliche Aspekte aufgeführt - ich muss gestehen, dass ich mir nicht sicher bin, ob ich das alles verstanden habe.
Zuerst zu deiner Frage, ob ich den Vorstand persönlich kenne: im Sinne von: Ich habe 2x persönlichen und 2 (oder 3?)x telefonischen Kontakt gehabt: ja. Im Sinne von ich kenne seine Vergangenheit: nein - diese kenne ich nur aus Berichten anderer Personen, sowie seinen persönlichen Erzählungen aus meinem ersten Kontakt.
Du sprichst in diesem Zusammenhang auch ein "auskunftserteilendem Vorstandsmitglied" an. Hier reimst du dir etwas zusammen, was nicht korrekt ist. Die Auskunft über den Nachversicherungsfall habe ich nicht vom Vorstand, sondern von einer anderen Person, die in solcherlei Informationen bisher (zumindest nach meiner Erfahrung) immer zuverlässig war.
Dennoch habe ich auch darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um Hörensagen handelt.
Letztlich liegen nun 2 Darstellungen vor, von der mir auch nach deinen Ausführungen immer noch nicht klar ist, welche ich nun als richtiger einstufen soll.
Was ich also nicht verstehe: Darf eine Nachversicherung nur dann durchgeführt werden, wenn jmd. den Orden verlässt? Kann das nicht auch während der Ordenszeit durchgeführt werden? Da habe ich keine Kenntnis zu.
Und mit der Nachversicherung hat er doch auf die Versorgungszusage verzichtet? Damit sollte das doch kein Problem darstellen. Verstehe ich da was nicht?
Diese meine Fragen beantwortest du zu einem Teil mit der Aussage eines vorigen Vorstandes ("Grenzwertig"). Wen meinst du? C.K. oder H.B.?
Wenn es Grenzwertig ist, ist es dann noch innerhalb der Grenzen oder bereits außerhalb?
Auch verstehe ich nicht, was du mit einer bevorzugten Behandlung meinst. Wäre jmd anderes gekommen, dem die Verwandschaft die Nachversicherung finanzieren würde, hätte man dies dann nicht getan?
Immerhin wird ja dadurch die Mission entlastet, weil ja nach dieser Aktion keine Versorgungszusage mehr, noch eine Nachversicherungspflicht besteht. Das entlastet doch damit alle. Ich kann da die moralische Verwerflichkeit nicht erkennen.
Kannst du dies noch näher erläutern?
Zum Missbrauch: Willst du mir die Aussage in den Mund legen, dass diese Fälle ungeschehen zu den Akten gelegt werden sollen, nur weil sie Niemand meldet? Ich hoffe doch nicht ...
Ich habe verstanden, dass die Anforderung von Informationen zu solchen Fällen nicht der Weg zur Aufarbeitung sein kann. Ich habe auch kundgetan, dass mein Beitrag an mirabo diesbezüglich Mist war.
Wir brauchen diese Aufarbeitung - zum Ersten um der Opfer willen und zum Zweiten auch für SR selbst.
Oft passiert es hier in diesem Forum, dass man zwischen den Zeilen liest und dadurch bei anderen Aussagen hineininterpretiert, die nie getätigt wurden. @Alle: bitte fragt in solchen Situationen zuerst nach, ob euer Verständnis dem entspricht was damit gemeint war. Das entlastet diesen Thread emotional sehr. Ich versuche mich darin gerade selbst zu üben. Die Auswirkungen kann man hier mit verfolgen.
LG
bam
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