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  1. #971

    Standard

    Zitat Zitat von Sonntag Beitrag anzeigen
    Guten Tag,

    könnte es sein, dass verantwortliche Mitglieder sich bereits gegenseitig in der Hand haben?
    Erpressbarkeit kann Betrug ermöglichen. Epressbarkeit kann helfen Betrug zu unterstützen und zu decken.
    Da könnte nur eine offensive Klärung Abhilfe schaffen. Aufdeckung würde bedeuten, in Zukunft anders leben zu müssen. Das müssen alle Beteiligten wollen. Die Bereitschaft, für die Aufklärung zumindest kurzfristig das Gesicht zu verlieren, müsste auch vorhanden sein.
    Werte Effi, ich verstehe Ihren Wunsch nach aufklärenden Antworten. Ich vermute jedoch, dass es keine schnellen und einfachen Antworten geben kann.

    MfG,
    Sonntag
    Hallo Sonntag,

    Zum zuletzt verhandelten 'Betrug' gab es eine schnelle Antwort (verwunderlich schnell, gestern diskutieren wir noch über vorschnelles Einordnen, heute wird ein Beispiel nachgereicht). Ob diese Antwort die letztgültige ist, wird sich herausstellen, aber es gibt auf jeden Fall neue Erkenntnisse.

    Dennoch zu deiner Vermutung: Im Laufe der Zeit (70'? 80'?) entstand in SR eine Machtstruktur, die ungute Entwicklungen zur Folge hatte. Diese und deren Auswirkung sind Teil der aufzuarbeitenden Vergangenheit. In diesem Machtblock gab es sicherlich Situationen, durch die sich nun Verantwortliche gegenseitig in der Hand haben, davon bin ich überzeugt (Vor allem in SA).
    Und in der Tat benötigt es Mut (du schreibst von Bereitschaft, Nachteile in Kauf zu nehmen (Gesicht verlieren)), eine solche Mauer von gegenseitigem Wissen zu durchbrechen.
    Die diesjährigen Entwicklungen haben aber auch Hardliner mürbe gemacht. Mehr und mehr erkennen die einen oder anderen Hardliner die Fehler im System.
    Mehr und mehr traut sich die übriggebliebene Truppe zu einer inneren Aufarbeitung und mit dem Vorstandswechsel ist aus meiner Wahrnehmung heraus eine Leitung (ich rede hier nur von D) angetreten, die nicht vorbelastet ist und die Sicht für den dringenden Weg der Aufarbeitung und Erneuerung hat. Es geht aber erst noch langsam voran.
    Ob die Rakete aber die notwendige Fluchtgeschwindigkeit erreichen wird, um diesen alten Orbit zu verlassen, kann ich (für mich) noch nicht sagen. Die nächste Schaltstelle ist das angekündigte Feedback von BinBereit.

    Schöne Grüße
    Bule

  2. #972
    Registriert seit
    22.12.2012
    Beiträge
    103

    Standard

    @alle - @bambule

    es fällt mir sehr schwer mich zurückzuhalten und zu schweigen.

    Zum aktuellen Fall - Nachversicherung.

    Hiermit gebe ich Euch eine verbindliche Info, welche ich mit einem verbindlichen Schreiben vom Renten-Bund Berlin, Rechtsabteilung jederzeit belegen kann.

    1. Auf eine Nachversicherung kann man nicht verzichten. Wenn ein HG die Mission verlässt, ist die Mission verpflichtet dieses zu melden und eine ordnungsgemäße Nachversicherung durchzuführen.
    Die LVM formulierte das in einem Schreiben an die SR-Mission wie folgt:
    Grundsätzlich ist der Arbeitgeber (Dienstherr) verpflichtet von sich aus tätig zu werden; d.h. die Nachversicherung von Amts wegen durchzuführen!
    Darum nochmals, kein HG der die Mission verlässt, kann oder darf auf eine Nachversicherung verzichten, da diese gestzlich verpflichtend ist!

    2. Der aktuelle Fall und die Info von @bambule
    Wann ist eine Nachversicherung durchzuführen - welche Bedingungen sind erforderlich:
    a. wenn jemand in SR (die HG z.B.) zu den satzungsmäßigen Mitgliedern des Ordens im Sinne von § 7 (alte Satzung) der Vereinssatzung gehören (da die Gewährleistungsentscheidung als Tatbestandsvoraussetzung für die Versicherungsfreiheit nur diese Personen erfasst)
    b. und ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung aus der Beschäftigung ausgeschieden sind
    (Az.: 323-1/10.40.00 - Deutsche Rentenversicherung Bund)

    Als für die besagte Person die Nachversicherung durchgeführt wurde, lagen diese Voraussetzungen nicht vor.
    Diese Person ist und war bis dato nicht unversorgt ausgeschieden. Vor diesem Hintergrund und der derzeit bekannten Tatbestände, wäre eine Nachversicherung abschlägig zu bescheiden gewesen. (auch wenn er seinen Wohnsitz nach außerhalb verlegt hat, war er nicht unversorgt ausgeschieden)

    Alles was Euch @Maximus damit sagen wollte ist, dass nach Recht und Gesetz eine Nachversicherung der besagten Person nicht hätte durchgeführt werden dürfen, da sich die Person damals noch in der Versorgungszusage befand!

    Rechtlich und juristisch ist diese Nachversicherung als eine sehr grenzwertige Aktion zu bezeichnen (so formulierte es der alte Vorstand), um es nicht gleich brutal als Betrug zu titulieren.
    Auch wenn es rechtlich in Ordnung wäre, was es definitiv nicht ist, muss es moralisch als sehr verwerflich bezeichnet werden.
    Nach dem Motto, wer Geld hat und in SR den richtigen Namen und die richtigen Beziehungen, wird bevorzugt behandelt und kann sich alles leisten.

    Ich mache dem auskunfterteilendem Vorstandsmitglied keine Vorwürfe, da die Herren Vorstände in der Kürze der Zeit leider nicht den vollen Umfang der rechtlich- juristischen Seite kennen und erfassen können.

    Zu den Missbrauchsfällen, lieber @bambule, werde ich den Vorstand gründlich aufklären, da ich selbst ein Missbrauchsopfer bin und alle anderen (zumindest die Meisten) Missbrauchsfälle kenne - auch die 15 -20 Jahre, 20-30 Jahre, 30-40- Jahre.
    Weil sich die Opfer noch nicht getraut haben sich zu outen, heißt es noch lange nicht, dass es als ungeschehen ad acta gelegt werden kann.

    @bambule, kennst Du die Vorstände persönlich? Du redest von unvorbelastet ...... bist Du Dir da ganz sicher??? Was wäre wenn ......?

    Weiterhin einen schönen Sonntagabend

    imporex
    Geändert von anonym006 (13.01.2013 um 19:46 Uhr)

  3. #973
    Leon777 Gast

    Standard

    @imporex


    Verstehe ich deinen Beitrag heute abend richtig.
    Die Mission darf für noch Hauskinder keine Nachversicherung beantragen?


    Interessieren würde mich auch, wenn bekannt, was das Finanzamt zu dem Vorfall meinte und welche Konsequenz daraus entsteht.
    Wie Maximus ja bereits mitteilte, ist dieser Fall dem FA bereits bekannt.


    Danke
    Gruß
    Leo

  4. #974
    Effi Gast

    Standard

    Zitat Zitat von bambule Beitrag anzeigen
    Hallo Effi,
    ich hab für dich nun tatsächlich mal angerufen und nachgefragt: es hat sich zu der Nachfrage bzgl. der Taten von vor 10-15 Jahren wohl Niemand gemeldet. Aber ich hab auch in einem vorigen Beitrag an mirabo Mist geschrieben. So funktioniert Aufarbeitung oder Aufklärung zu Missbrauch nicht.
    Fazit des Kontaktes: Es wird ein Feedback geben, Bin Bereit wird sich wie versprochen melden, dauert aber (wie auch angekündigt) noch 2,3 Wochen.
    Ok, Dankeschön für die Informationen, die ich dir nun auch unüberprüft abnehme, denn es wäre doch schon komisch würde oder müsste ich jetzt im GH anrufen, um zu fragen ob du auch wirklich nachgefragt hast und deine Informationen auch wirklich stimmen.

    Zitat Zitat von bambule Beitrag anzeigen
    Hab aber auch noch andere Telefonate geführt.
    Was ich jetzt sage ist also erstmal auch nur Hörensagen, bringt aber zu einer Sache ein völlig verändertes Licht herein:
    Das Ehepaar W. hat wohl tatsächlich durch SR einen Antrag auf Rentenzahlung gestellt + die Rentennachzahlung auch erhalten. In der Tat war dies wohl vor ein paar Jahren, in einer Zeit, in der das Ehepaar noch in der Mission tätig war.
    Inzwischen sind diese ausgeschieden (oder gerade am Ausscheiden).
    Der Knackpunkt an der Sache: Die Rentennachzahlung wurde durch die Schwester von Br. W. finanziert. Da diese selbst keine Rentennachzahlung leisten kann lief das über die Mission als Spende.
    Für mich stellt sich aus dieser Sicht die Sache völlig anders dar, wie hier zuerst dargestellt. Mit dieser Aktion ist damit dieses Ehepaar keine Last mehr in Bezug auf Rentennachzahlungen.
    Die es eigentlich aber erst gibt, nachdem man ausgeschieden ist. Konnte die Rentennachzahlung nur im Zusammenhang einer Wohnsitzverlegung nach außerhalb geschehen? Also richtig erscheint mir das nicht, so eine zweckgebundene Schein-Wohnsitzverlegung.
    Schön ist, wenn eine Schwester für ihren Bruder mitsorgt, daran ist gewiss nichts auszusetzen. Sie hätten die "Übertragungsform" (Nachversicherung) besser überdenken müssen, wenn dafür falsche Angaben (Pseudo-Wohnsitzverlegung) gemacht werden mussten, dann wäre wohl eine Art Schenkung oder dergleichen sinnvoller gewesen. Also wenn die Schwester ihren Bruder nicht nachversichern kann und SR es nur bei Austritt mit Wohnsitzveränderung, dann hätte die Schwester ihren Bruder auf andere Weise unterstützen müssen, wenn sie das wollte. Dann allerdings müsste jetzt SR für Nachversicherung sorgen.
    Die Pseudo-Wohnsitzverlagerung kam dann letztlich allen zugute. War sie deshalb richtig?

    Mit diesem Zusatzwissen, dass das Geld für die Nachversicherung gezielt aus der Verwandschaft kam, schaut die Geschichte einerseits anders aus. Tut mir deshalb leid, wenn ich zu entsetzt reagiert habe und über Betrugsmotivationen und Begünstigungen spekulierte, über dergleichen zu laut nachdachte.
    Andererseits bleibt aber das Geschmäckle bezüglich des Pseudowohnsitzes mit dem ein Austritt simuliert wurde. Nur deshalb war die Nachversicherung möglich, insofern ich es richtig verstanden habe.

    Du schriebst, dass das Ehepaar schriftlich auf die Versorgungszusage verzichtete. Und praktisch? Schriftlich mussten sie verzichten, gehört zum bürokratischen Hergang, wenn Nachversicherung wirksam wird. Wie sah die Praxis aus?


    Zitat Zitat von bambule Beitrag anzeigen
    Aber ich erkenne dein Problem mit dem Glaubwürdigkeits-Argument an. Ich ziehe daher diesen Satz in meinem Beitrag zurück. Lies nun mein Beitrag bitte nochmal mit Ausblendung dieses Satzes. Verstehst du, auf was ich raus möchte?
    Ja, verstehe.

    Und auch Maximus betonte in einem weiteren Beitrag #962 ... siehe hier...

    *Persönlich tut man sich keinen Dienst, beim Lesen einer Information dermassen in Rage zu geraten, wie wenn man schon die volle, ganze und nur die Wahrheit gehört hätte. Eine Portion Gelassenheit, im Wissen, dass rein durch Aufregung kein Problem gelöst wird, wirkt entspannend.*

    Und da:


    *Darum ist ein gewisser Sicherheitsabstand beim Konsum von Neuigkeiten immer von Vorteil.
    Da jeder Mensch je nach Verfassung und Wahrnehmung Nachrichten unterschiedlich absorbiert und dann beurteilt, braucht es weitere Kommunikation.*


    Zitat Zitat von bambule Beitrag anzeigen
    Mir geht es nicht darum vordergründig Ruhe zu bezwecken, sondern zu unrecht erhobene Vorwürfe zu vermeiden. Ich halte das für legitim - auch ob den tatsächlich existenten Missständen.
    Ich kann nicht Unrecht anprangern, selbst aber unrecht handeln. Darum geht es mir.
    Da bin ich bei dir. Natürlich berechtigen existente Missstände nicht zu unberechtigten Vorwürfen. Logisch und selbstverständlich klar.

    Effi
    Geändert von Effi (13.01.2013 um 21:30 Uhr) Grund: verbessert...

  5. #975
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    Standard

    Zitat Zitat von imporex Beitrag anzeigen
    @alle - @bambule

    es fällt mir sehr schwer mich zurückzuhalten und zu schweigen.

    Zum aktuellen Fall - Nachversicherung.

    Hiermit gebe ich Euch eine verbindliche Info, welche ich mit einem verbindlichen Schreiben vom Renten-Bund Berlin, Rechtsabteilung jederzeit belegen kann.

    1. Auf eine Nachversicherung kann man nicht verzichten. Wenn ein HG die Mission verlässt, ist die Mission verpflichtet dieses zu melden und eine ordnungsgemäße Nachversicherung durchzuführen.
    Die LVM formulierte das in einem Schreiben an die SR-Mission wie folgt:
    Korrektur: LVM muß LVA heißen!
    Grundsätzlich ist der Arbeitgeber (Dienstherr) verpflichtet von sich aus tätig zu werden; d.h. die Nachversicherung von Amts wegen durchzuführen!
    Darum nochmals, kein HG der die Mission verlässt, kann oder darf auf eine Nachversicherung verzichten, da diese gestzlich verpflichtend ist!

    2. Der aktuelle Fall und die Info von @bambule
    Wann ist eine Nachversicherung durchzuführen - welche Bedingungen sind erforderlich:
    a. wenn jemand in SR (die HG z.B.) zu den satzungsmäßigen Mitgliedern des Ordens im Sinne von § 7 (alte Satzung) der Vereinssatzung gehören (da die Gewährleistungsentscheidung als Tatbestandsvoraussetzung für die Versicherungsfreiheit nur diese Personen erfasst)
    b. und ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung aus der Beschäftigung ausgeschieden sind
    (Az.: 323-1/10.40.00 - Deutsche Rentenversicherung Bund)

    Als für die besagte Person die Nachversicherung durchgeführt wurde, lagen diese Voraussetzungen nicht vor.
    Diese Person ist und war bis dato nicht unversorgt ausgeschieden. Vor diesem Hintergrund und der derzeit bekannten Tatbestände, wäre eine Nachversicherung abschlägig zu bescheiden gewesen. (auch wenn er seinen Wohnsitz nach außerhalb verlegt hat, war er nicht unversorgt ausgeschieden)

    Alles was Euch @Maximus damit sagen wollte ist, dass nach Recht und Gesetz eine Nachversicherung der besagten Person nicht hätte durchgeführt werden dürfen, da sich die Person damals noch in der Versorgungszusage befand!

    Rechtlich und juristisch ist diese Nachversicherung als eine sehr grenzwertige Aktion zu bezeichnen (so formulierte es der alte Vorstand), um es nicht gleich brutal als Betrug zu titulieren.
    Auch wenn es rechtlich in Ordnung wäre, was es definitiv nicht ist, muss es moralisch als sehr verwerflich bezeichnet werden.
    Nach dem Motto, wer Geld hat und in SR den richtigen Namen und die richtigen Beziehungen, wird bevorzugt behandelt und kann sich alles leisten.

    Ich mache dem auskunfterteilendem Vorstandsmitglied keine Vorwürfe, da die Herren Vorstände in der Kürze der Zeit leider nicht den vollen Umfang der rechtlich- juristischen Seite kennen und erfassen können.

    Zu den Missbrauchsfällen, lieber @bambule, werde ich den Vorstand gründlich aufklären, da ich selbst ein Missbrauchsopfer bin und alle anderen (zumindest die Meisten) Missbrauchsfälle kenne - auch die 15 -20 Jahre, 20-30 Jahre, 30-40- Jahre.
    Weil sich die Opfer noch nicht getraut haben sich zu outen, heißt es noch lange nicht, dass es als ungeschehen ad acta gelegt werden kann.

    @bambule, kennst Du die Vorstände persönlich? Du redest von unvorbelastet ...... bist Du Dir da ganz sicher??? Was wäre wenn ......?

    Weiterhin einen schönen Sonntagabend

    imporex

    Korrektur: LVM muß LVA heißen!

  6. #976

    Standard

    Hallo Maximus,

    du hast nun sehr ausführlich rechtliche Aspekte aufgeführt - ich muss gestehen, dass ich mir nicht sicher bin, ob ich das alles verstanden habe.
    Zuerst zu deiner Frage, ob ich den Vorstand persönlich kenne: im Sinne von: Ich habe 2x persönlichen und 2 (oder 3?)x telefonischen Kontakt gehabt: ja. Im Sinne von ich kenne seine Vergangenheit: nein - diese kenne ich nur aus Berichten anderer Personen, sowie seinen persönlichen Erzählungen aus meinem ersten Kontakt.

    Du sprichst in diesem Zusammenhang auch ein "auskunftserteilendem Vorstandsmitglied" an. Hier reimst du dir etwas zusammen, was nicht korrekt ist. Die Auskunft über den Nachversicherungsfall habe ich nicht vom Vorstand, sondern von einer anderen Person, die in solcherlei Informationen bisher (zumindest nach meiner Erfahrung) immer zuverlässig war.
    Dennoch habe ich auch darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um Hörensagen handelt.

    Letztlich liegen nun 2 Darstellungen vor, von der mir auch nach deinen Ausführungen immer noch nicht klar ist, welche ich nun als richtiger einstufen soll.
    Was ich also nicht verstehe: Darf eine Nachversicherung nur dann durchgeführt werden, wenn jmd. den Orden verlässt? Kann das nicht auch während der Ordenszeit durchgeführt werden? Da habe ich keine Kenntnis zu.
    Und mit der Nachversicherung hat er doch auf die Versorgungszusage verzichtet? Damit sollte das doch kein Problem darstellen. Verstehe ich da was nicht?

    Diese meine Fragen beantwortest du zu einem Teil mit der Aussage eines vorigen Vorstandes ("Grenzwertig"). Wen meinst du? C.K. oder H.B.?
    Wenn es Grenzwertig ist, ist es dann noch innerhalb der Grenzen oder bereits außerhalb?

    Auch verstehe ich nicht, was du mit einer bevorzugten Behandlung meinst. Wäre jmd anderes gekommen, dem die Verwandschaft die Nachversicherung finanzieren würde, hätte man dies dann nicht getan?
    Immerhin wird ja dadurch die Mission entlastet, weil ja nach dieser Aktion keine Versorgungszusage mehr, noch eine Nachversicherungspflicht besteht. Das entlastet doch damit alle. Ich kann da die moralische Verwerflichkeit nicht erkennen.

    Kannst du dies noch näher erläutern?

    Zum Missbrauch: Willst du mir die Aussage in den Mund legen, dass diese Fälle ungeschehen zu den Akten gelegt werden sollen, nur weil sie Niemand meldet? Ich hoffe doch nicht ...
    Ich habe verstanden, dass die Anforderung von Informationen zu solchen Fällen nicht der Weg zur Aufarbeitung sein kann. Ich habe auch kundgetan, dass mein Beitrag an mirabo diesbezüglich Mist war.
    Wir brauchen diese Aufarbeitung - zum Ersten um der Opfer willen und zum Zweiten auch für SR selbst.

    Oft passiert es hier in diesem Forum, dass man zwischen den Zeilen liest und dadurch bei anderen Aussagen hineininterpretiert, die nie getätigt wurden. @Alle: bitte fragt in solchen Situationen zuerst nach, ob euer Verständnis dem entspricht was damit gemeint war. Das entlastet diesen Thread emotional sehr. Ich versuche mich darin gerade selbst zu üben. Die Auswirkungen kann man hier mit verfolgen.

    LG
    bam

  7. #977
    Sonntag Gast

    Standard

    Zitat Zitat von bambule Beitrag anzeigen
    Hallo Sonntag,

    Zum zuletzt verhandelten 'Betrug' gab es eine schnelle Antwort (verwunderlich schnell, gestern diskutieren wir noch über vorschnelles Einordnen, heute wird ein Beispiel nachgereicht). Ob diese Antwort die letztgültige ist, wird sich herausstellen, aber es gibt auf jeden Fall neue Erkenntnisse.
    Hallo bambule,
    Ihre Erkenntnisse habe ich wahrgenommen. Sie stellen Erweiterung dar. Ich rate allerdings weiterhin zu Vorsicht, so wie Sie es uns zu lehren versuchten. Zwecke heiligen nicht die Mittel.


    Zitat Zitat von bambule Beitrag anzeigen
    Dennoch zu deiner Vermutung: Im Laufe der Zeit (70'? 80'?) entstand in SR eine Machtstruktur, die ungute Entwicklungen zur Folge hatte. Diese und deren Auswirkung sind Teil der aufzuarbeitenden Vergangenheit. In diesem Machtblock gab es sicherlich Situationen, durch die sich nun Verantwortliche gegenseitig in der Hand haben, davon bin ich überzeugt (Vor allem in SA).
    Und in der Tat benötigt es Mut (du schreibst von Bereitschaft, Nachteile in Kauf zu nehmen (Gesicht verlieren)), eine solche Mauer von gegenseitigem Wissen zu durchbrechen.
    Die diesjährigen Entwicklungen haben aber auch Hardliner mürbe gemacht. Mehr und mehr erkennen die einen oder anderen Hardliner die Fehler im System.
    Mehr und mehr traut sich die übriggebliebene Truppe zu einer inneren Aufarbeitung und mit dem Vorstandswechsel ist aus meiner Wahrnehmung heraus eine Leitung (ich rede hier nur von D) angetreten, die nicht vorbelastet ist und die Sicht für den dringenden Weg der Aufarbeitung und Erneuerung hat. Es geht aber erst noch langsam voran.
    Ob die Rakete aber die notwendige Fluchtgeschwindigkeit erreichen wird, um diesen alten Orbit zu verlassen, kann ich (für mich) noch nicht sagen. Die nächste Schaltstelle ist das angekündigte Feedback von BinBereit.
    Danke für Ihre Einschätzung, die Hoffnung beinhaltet. Dann wollen wir auf die Rückmeldung von BinBereit warten.

    Freundliche Grüße,
    Sonntag

  8. #978
    Effi Gast

    Standard

    Zitat Zitat von bambule Beitrag anzeigen
    Hallo Maximus,
    Inhaltlich passte deine Antwort eher zu imporex Beitrag.


    Zitat Zitat von bambule Beitrag anzeigen
    Und mit der Nachversicherung hat er doch auf die Versorgungszusage verzichtet? Damit sollte das doch kein Problem darstellen. Verstehe ich da was nicht?
    ich versuch's mal mit meinem Verständnis / Verstehensmöglichkeiten ;-), weiß aber auch nicht ob ich es vollumfassend richtig verstanden habe ;-)
    Die Versorgungszusage befreit SR von Sozialversicherung / Rentenzahlungen. Die SRM versorgt ihre Mitglieder. Indem sie dies zusagt ist sie von Rentenzahlungen befreit.

    Bei Austritt fällt die Versorgungszusage weg und die beantragte Nachversicherung greift.

    Wer nun trotz Nachversicherung bleibt, hat beides, Versorgung und Rentennachzahlung, außer er versorgt sich von da an autark, kommt für Neben- und Lebenshaltungskosten usw. auf.

    Maximus, imporex, habe ich das richtig verstanden? ;-)
    Geändert von Effi (13.01.2013 um 21:51 Uhr)

  9. #979

    Standard

    Zitat Zitat von Effi Beitrag anzeigen
    Ok, Dankeschön für die Informationen, die ich dir nun auch unüberprüft abnehme, denn es wäre doch schon komisch würde oder müsste ich jetzt im GH anrufen, um zu fragen ob du auch wirklich nachgefragt hast und deine Informationen auch wirklich stimmen.
    uhh ... jetzt wird es verzwickt verschwörerisch .. uhm .. äh .. naja .. ich hatte da so eine Nummer in Bielefeld gewählt, zweiundvierzigirgendwas ...


    Zitat Zitat von Effi Beitrag anzeigen
    Die Pseudo-Wohnsitzverlagerung kam dann letztlich allen zugute. War sie deshalb richtig?
    Pseudo-Wohnsitzverlagerung? Davon weiß ich nichts. Dass ich davon nichts weiß, heißt natürlich nicht, dass es diese nicht gab. Nur wieder, dass nun auch dieses Detail geprüft werden müsste. Wir kommen vom Hundertsten ins Tausendste ...

    Was ich weiß, ist das dieses Ehepaar schon seit Jahren nicht mehr in ihrer Wohnung in Libanon wohnte, da diese im Ausland eingesetzt wurden (paar Jahre AU, paar Jahre AT), nur halt zu Besuchszeiten hier.
    Aber die Schwester hat ein Haus in Beilstein, da ist eine Einliegerwohnung, in die diese nun einziehen/eingezogen sind. Gab es da bereits zuvor Ummeldungen? Wenn ja, wäre dies OK gewesen? - Keine Ahnung.

    Zitat Zitat von Effi Beitrag anzeigen
    Du schriebst, dass das Ehepaar schriftlich auf die Versorgungszusage verzichtete. Und praktisch? Schriftlich mussten sie verzichten, gehört zum bürokratischen Hergang, wenn Nachversicherung wirksam wird. Wie sah die Praxis aus?
    Uhh .. du bringst mich in Bedrängnis: Haben wir das selbe Verständnis vom Begriff Versorungszusage? Falls nicht, liege ich falsch?
    Unter Versorgungszusage verstand ich bisher die Zusage, dass eine ständige Versorgung gewährleistet wird. Das ist dann wohl auch der Grund für eine mögliche Rentenbefreiung - so hatte ich das bisher verstanden.
    D.h., wenn von der Mission Ausgeschiedene irgendwann im Alter zurückkommen und die Versorgung einfordern, werden diese im GH oder im Altenheim versorgt. Anstelle des Staates via Rente übernimmt diese Aufgabe die Mission via Sachbezüge.
    Ich bitte (@jeden) um Korrektur meines Verständnisses, falls nötig.
    Habe ich diesen Begriff aber korrekt verstanden, bedeutet dies, dass dieses Ehepaar im Alter nicht mehr die Versorgung durch die Mission einfordern kann. Ebensowenig kann ein weiteres mal eine Nachversicherung eingefordert werden.
    Ich sehe darin eine komplette Win-Situation für das GH und die GH-Bewohner. Ich bitte auch hier um Korrektur (@durchwenauchimmer).

    So nun sprichst du die Praxis an und meinst damit vermutlich den Alltag. In diesem Alltag waren sie natürlich versorgt (Wohnen, Essen, Mobilität, KV? - nicht: Klamotten, Zahnpasta, etc), da diese ja vollzeitlich arbeiteten. Und das ganzjährig im Ausland. Du warst selbst mal im GH und müsstest diese Situationen (noch?) kennen.

    Nach meinem Verständnis gibt es daher keine Verbindung zw. der Alltagsversorgung während eines Tätigkeitsverhältnisses und der Versorgungszusage.
    Dennoch noch einmal an Alle: Das alles nachdem, wie ich die Dinge verstehe. Ich bin mir bewusst, dass ich durchaus Verständnislücken haben kann - dated mich up (was für eine neudeutsche Sprachverquirkung)

    Zitat Zitat von Effi Beitrag anzeigen
    Ja, verstehe.
    Danke :-) thankyou.gif

    Ich zitiere dich im Beitrag #894 und stimme dir zu:
    Zitat Zitat von Effi Beitrag anzeigen

    Zitat von bambule
    Was können wir tun, um solche Missverständnisse zu vermeiden?


    Miteinander reden, schreiben, interagieren und so klären und klarstellen.


    LG
    bambi

  10. #980

    Standard

    Zitat Zitat von Effi Beitrag anzeigen
    Inhaltlich passte deine Antwort eher zu imporex Beitrag.
    Oh .. sry, @Maximus.
    Die beiden verwirren mich. Haben ähnlich tiefe Detailkenntnis, die nur sehr wenige haben, haben einen ähnlichen Schreib- und Ausdrucksstil, beide sind Lateiner (dem Namen nach) und schreiben dann auch noch zum selben Thema Details ...

    Also Korrektur: meinte natürlich Imporex.

    Zitat Zitat von Effi Beitrag anzeigen
    Bei Austritt fällt die Versorgungszusage weg und die beantragte Nachversicherung greift.

    Wer nun trotz Nachversicherung bleibt, hat beides, Versorgung und Rentennachzahlung, außer er versorgt sich von da an autark, kommt für Neben- und Lebenshaltungskosten usw. auf.
    Hier haben wir ein Delta im Verständnis ausgemacht :-)

    Soweit ich das verstehe ist es so genau nicht. Bei Austritt BLEIBT die Versorgungszusage. Und DAS ist die Basis für die Rentenbefreiung. So war mein Verständnis bisher.
    Bin ebenfalls an Aufklärung interessiert.

    LG
    bambuletto


 

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