Jetzt greift auch stimme.de das Thema wieder auf:
Klage der Spätregen-Mission gegen Deutsche Rentenkasse (Bund)
Eine Mitteilung! Zu finden direkt bei "Stimme.de"
Im Bericht der Heilbronner Stimme heisst es, dass das Gericht am selben Tag entscheiden wolle,
nämlich am Dienstag den 27.01.2015.
Es scheint demnach eine Hauptverhandlung zu sein, welche öffentlich sein müsste.
Wenn keine Zeugen befragt werden und an einem Tag eine Hauptverhandlung mit Urteilsverkündung erfolgt, scheint ja die Gesetzeslage sehr eindeutig zu sein.
Wir sind gespannt, in welche Richtung die Argumentation des Gerichtes geht.
Und wir glauben an die Gerechtigkeit unseres Rechtsstaates, denn Gott kann unmöglich der Lüge und dem Betrug zum Recht verhelfen.
Wenn dem so wäre, dann hat Spätregen definitiv nichts mehr mit Gott zu tun und die Schrift aus Matth. 7:23 käme zur Geltung, die da sagt:
ReporterZitat:
"Dann werde ich ihnen bekennen: Ich habe euch noch nie erkannt; weichet alle von mir, ihr Übeltäter!"
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Text aus Stimme.de:
Musterklage - Muss Spätregenmission Rentenbeiträge nachzahlen?
Heilbronn/Beilstein Die streng gläubige Glaubensgemeinschaft „Deutsche Spätregenmission“ wehrt sich juristisch gegen eine Nachzahlung von Versicherungsbeiträgen für ehemalige Mitglieder.
Die streng gläubige Glaubensgemeinschaft „Deutsche Spätregenmission“ wehrt sich juristisch gegen eine saftige Nachzahlung von Versicherungsbeiträgen für ehemalige Mitglieder.
Die Musterklage wird am Dienstag, 27. Januar, verhandelt und am selben Tag auch entschieden, wie das Sozialgericht Heilbronn am Mittwoch mitteilte.
Ins Rollen gebracht hatte den Fall eine heute 64 Jahre alte Frau, die vom Rentenversicherungsträger eine Kontenklärung vornehmen ließ. Dabei fiel auf, dass die Glaubensgemeinschaft für sie - wie auch für andere - keine Rentenversicherungsbeiträge entrichtet hatte.
Daraufhin forderte der Versicherungsträger Nachzahlungen für die Zeit der Mitgliedschaft.
Die 64-Jährige war von 1965 bis 1979 bei der Gemeinschaft tätig. Die Mitglieder hatten in der Glaubensgemeinschaft Maler,- Gärtner oder Schreinerarbeiten verrichtet.
Die Glaubensgemeinschaft macht geltend, sie habe zurecht keine Rentenversicherungsbeiträge für die Frau entrichtet. Denn Mitglieder und Ehemalige hätten im Alter Anspruch auf eine in der Glaubensgemeinschaft „übliche Versorgung“. Darüber hinaus habe seinerzeit mit der heute 64-Jährigen kein Beschäftigungsverhältnis bestanden, weil sie nur unentgeltliche, freiwillige Haushaltstätigkeiten übernommen habe. Sie sei auch kein Vereinsmitglied der Glaubensgemeinschaft gewesen. Schließlich seien auch eventuelle Beitragsansprüche nach 30 Jahren verjährt.
Das sieht die Rentenversicherung anders. Es sei rechtsmissbräuchlich, sich auf Verjährung zu berufen. Denn die Glaubensgemeinschaft habe ihr 1979 das Ausscheiden der Frau gar nicht mitgeteilt. Man habe somit keine Chance gehabt, überhaupt festzustellen, wann die Frist ausläuft. Die Rentenversicherungsbeiträge seien verpflichtend, weil die 64-Jährige seinerzeit der Glaubensgemeinschaft angehört habe. Es komme daher nicht darauf an, ob ein Beschäftigungsverhältnis bestanden habe.
Die Spätregenmission hat sich seit 1927 von Südafrika aus weltweit ausgebreitet. Die geistliche Zentrale für Europa ist in Beilstein. Die Frauen, die der Gemeinschaft angehören, erkennt man an hellblauen, wadenlangen Kleidern und hellblauen Hütchen. Ihre Haare haben sie zu einem Dutt hochgesteckt. Die Männer tragen normale Alltagskleidung. Die Bibel wird als schriftliche Offenbarung Gottes und als einzige, irrtumslose Autorität in allen Lebens- und Moralfragen verstanden.
Vor Gericht muss nun geprüft werden, ob die Tätigkeit der Mitglieder die Voraussetzung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erfüllte. Dabei wird geprüft, ob sie beispielsweise weisungsgebunden waren oder ob sie sich ihre Arbeit frei einteilen konnten. Wie das Gericht mitteilte, gibt es Dutzende parallele Fälle im Widerspruchsverfahren, die nun ruhen, bis der Musterprozess abgeschlossen ist. Sollte die Spätregenmission vor Gericht verlieren, kämen Nachzahlungen in Höhe von mehreren zehntausend Euro auf sie zu. lsw
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