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  1. #11

    Standard

    Eben stiess ich auf einen Beitrag in "Frühsonne",
    der sicher auch die Forumsleser auf Gnadenkinder.de interessieren dürfte.
    Der Artikel in der Heilbronner-Stimme ist kostenpflichtig.

    Deswegen hier eine bewilligte Kopie für die Leser von GnaKi.
    Reporter
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    Neuer Artikel in der Heilbronner-Stimme:


    https://www.stimme.de/heilbronn/nach...t87698,3109373

    Zweifel an Glaubwürdigkeit der Mission (Deutsche Spätregen-Mission)

    Die Klage der Spätregenmission gegen die Deutsche Rentenversicherung beschäftigt viele ehemalige Bewohner von Glaubenshäusern. Geht es doch um die Frage, ob die Mission Versicherungsbeiträge nachzahlen muss und die Menschen damit Anspruch auf Rente erwerben.
    Die juristische Entscheidung liegt beim Heilbronner Sozialgericht. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest. Fest steht aber schon heute, dass eine Menge widersprüchlicher Angaben kursieren und es die Mission mit der Wahrheit nicht immer sehr genau nimmt.

    Erklärungen
    Ehemalige Glaubenshausbewohner berichten davon, dass sie Schreiben von der Missionsverwaltung in Beilstein erhalten haben. Diese wolle verhindern, wegen versäumter Nachversicherungen Säumniszuschläge bezahlen zu müssen.
    Die Mission erklärt auf Stimme -Anfrage, in jüngerer Vergangenheit keine Briefe verschickt zu haben, die das Thema Nachversicherung beinhalten. Einen brieflichen Kontakt zu ausgeschiedenen Mitgliedern habe es nur 2011 gegeben. Das ist falsch. Der Redaktion liegen Schreiben aus dem Jahr 2012 vor, unterzeichnet von einem Vorstandsmitglied.

    Die Mission bittet die ehemaligen Bewohner darum, Erklärungen zu unterschreiben. Diese sollen gegenüber der Rentenversicherung als Nachweis dienen, dass die Missionsverwaltung erst 2012 erfahren hat, dass die Ehemaligen im Alter nicht wieder aufgenommen werden wollen.
    Denn dann würde die Nachversicherungspflicht erst ab 2012 greifen. Säumniszuschläge würden demzufolge nicht anfallen, argumentierte der Vorstand und verwies auf die Rentenversicherung, die sich berechtigt fühle, solche „sehr hohen“ Zuschläge zu berechnen.

    Dieses Vorgehen wirft mehrere Fragen auf: Will die Mission ehemalige Glaubensgenossen zu falschen Erklärungen verleiten?
    Schließlich ist es sehr unwahrscheinlich, dass Menschen, die das System der Spätregenmission vor Jahrzehnten verlassen haben, im Alter plötzlich zurückkehren.

    Und warum behauptet die Mission heute über ihren Anwalt Peter Krause, dass von der Deutschen Spätregenmission keine Säumniszuschläge gefordert werden? Krause sagt:
    „In keinem dieser Schreiben wurden ehemalige Hausbewohner aufgefordert, wahrheitswidrige Angaben zu machen.“

    Prozess
    Bei dem Prozess vor dem Heilbronner Sozialgericht geht es um die Frage, ob die Versorgungszusage des Vereins, also ausgeschiedene Mitglieder im Alter zu versorgen, ausreicht oder ob die Menschen beim Verlassen der Mission nachzuversichern sind – was der Rechtsauffassung der deutschen Rentenversicherung entspricht und wie es im Übrigen auch in verschiedenen Versionen der Vereinssatzung niedergeschrieben ist.

    Im Prozess wird eine Rolle spielen, inwieweit die Glaubenshausbewohner weisungsgebunden waren.
    Nach Darstellung der Mission „teilen die Hausbewohner alle anfallenden Tätigkeiten je nach Kenntnissen und Fähigkeiten untereinander auf“. Die Ausübung eines Weisungsrechts seitens der Hausleitung sei nicht erforderlich gewesen.

    Übereinstimmende Aussagen ehemaliger Bewohner der Stimme gegenüber zeichnen dagegen ein völlig anderes Bild:
    strenge Führung der Hausleitungen, harte Arbeit, klare Dienstpläne auch für Frauen, sogar Strafen habe es gegeben.

    Falsche Quittungen

    Einen Einblick in das Wahrheitsverständnis der Spätregenmission gibt auch ein Vorgang aus den Jahren 2002 bis 2010.

    Um dem internationalen Missionspräsidenten Fanie van Vuuren einen Altersruhesitz in der Schweiz zu ermöglichen und um schweizerisches Einbürgerungsrecht zu umgehen, schuf die Mission ein Geflecht von Scheinzahlungen, das auf falschen Quittungen basierte.
    Das belegt eine Aktennotiz, die die Stimme einsehen konnte.
    Genau dieses illegale Vorgehen war ein Grund für das Finanzamt, der Mission vorübergehend die Gemeinnützigkeit zu entziehen.

    Peter Krause verweist darauf, dass dieser Vorfall von früheren Amtsträgern zu verantworten ist.
    Mittlerweile verfüge der Verein über den Status der vorläufigen Gemeinnützigkeit.
    Die Verantwortlichen seien dabei, alle Auflagen der Finanzverwaltung umzusetzen.
    Geändert von Reporter (06.06.2014 um 17:29 Uhr)


 

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