Stimmt. Verjährung liegt bei 30 Jahren.
Deshalb, weil sie mit ihrem Unrecht immer noch irgendwie gut davon kamen, dachten sie, dass Gott ihr Unrecht befürwortete. Der Herr bewahrte sie bisher vor den Gesetzen unseres Rechtsstaates oder vor den Folgen irgendwelcher Rechtsbrüche. Der Betrug funktionierte zu gut, warum auch immer. Das führte zu verdrehter Wahrnehmung. So bedankte man sich z.B. u.a. beim Herrn Jesus, dass es gelang, verzollbare Güter unverzollt über die Grenzen geschafft zu haben.
Jetzt aber zurück zu deiner kleinen Recherche ;-). In welchem Kontext hast du bezügl. des Auslieferungsabkommens zw. D und SA recherchiert? Um aufzuzeigen, dass Betrüger, die sich nach SA absetzten nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, weil es kein Auslieferungsabkommen gibt?
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