Das in dem Beitrag genannte Zeitintervall von 20 Jahren heißt so weit ich weiß keine Verjährung nach deutschem Recht.
Ergänzend zu meinem Hinweis das alle wichtigen Positionen hier bei der deutschen Spätregen Mission mit Südafrikanern besetzt sind. Gleichzeitig als Hinweis auf die inzwischen in Südafrika befindlichen Deutschen gegen die hier einige Vorwürfe (wie Schwarzgeldkonten) im Raum stehen.
http://www.mydict.com/Wort/Auslieferungsabkommen/
Zwischen Südafrika und Deutschland besteht kein Auslieferungsabkommen.( Quelle: Spiegel Online vom 05.04.2002 )
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