STIMMEaktuell am 26.3.2013
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http://www.stimme.de/heilbronn/hn/Ne...t31502,2756472
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Geändert von Reporter (26.03.2013 um 17:36 Uhr)
Das in dem Beitrag genannte Zeitintervall von 20 Jahren heißt so weit ich weiß keine Verjährung nach deutschem Recht.
Ergänzend zu meinem Hinweis das alle wichtigen Positionen hier bei der deutschen Spätregen Mission mit Südafrikanern besetzt sind. Gleichzeitig als Hinweis auf die inzwischen in Südafrika befindlichen Deutschen gegen die hier einige Vorwürfe (wie Schwarzgeldkonten) im Raum stehen.
http://www.mydict.com/Wort/Auslieferungsabkommen/
Zwischen Südafrika und Deutschland besteht kein Auslieferungsabkommen.( Quelle: Spiegel Online vom 05.04.2002 )
Geändert von anonym011 (26.03.2013 um 19:40 Uhr)
Stimmt. Verjährung liegt bei 30 Jahren.
Deshalb, weil sie mit ihrem Unrecht immer noch irgendwie gut davon kamen, dachten sie, dass Gott ihr Unrecht befürwortete. Der Herr bewahrte sie bisher vor den Gesetzen unseres Rechtsstaates oder vor den Folgen irgendwelcher Rechtsbrüche. Der Betrug funktionierte zu gut, warum auch immer. Das führte zu verdrehter Wahrnehmung. So bedankte man sich z.B. u.a. beim Herrn Jesus, dass es gelang, verzollbare Güter unverzollt über die Grenzen geschafft zu haben.
Jetzt aber zurück zu deiner kleinen Recherche ;-). In welchem Kontext hast du bezügl. des Auslieferungsabkommens zw. D und SA recherchiert? Um aufzuzeigen, dass Betrüger, die sich nach SA absetzten nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, weil es kein Auslieferungsabkommen gibt?
Geändert von Effi (26.03.2013 um 20:56 Uhr) Grund: Frage hinzugefügt...
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