Zitat Zitat von Effi Beitrag anzeigen
Inhaltlich passte deine Antwort eher zu imporex Beitrag.
Oh .. sry, @Maximus.
Die beiden verwirren mich. Haben ähnlich tiefe Detailkenntnis, die nur sehr wenige haben, haben einen ähnlichen Schreib- und Ausdrucksstil, beide sind Lateiner (dem Namen nach) und schreiben dann auch noch zum selben Thema Details ...

Also Korrektur: meinte natürlich Imporex.

Zitat Zitat von Effi Beitrag anzeigen
Bei Austritt fällt die Versorgungszusage weg und die beantragte Nachversicherung greift.

Wer nun trotz Nachversicherung bleibt, hat beides, Versorgung und Rentennachzahlung, außer er versorgt sich von da an autark, kommt für Neben- und Lebenshaltungskosten usw. auf.
Hier haben wir ein Delta im Verständnis ausgemacht :-)

Soweit ich das verstehe ist es so genau nicht. Bei Austritt BLEIBT die Versorgungszusage. Und DAS ist die Basis für die Rentenbefreiung. So war mein Verständnis bisher.
Bin ebenfalls an Aufklärung interessiert.

LG
bambuletto