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  1. #11
    Effi Gast

    Standard

    Zitat Zitat von bambule Beitrag anzeigen
    Hallo Maximus,
    Inhaltlich passte deine Antwort eher zu imporex Beitrag.


    Zitat Zitat von bambule Beitrag anzeigen
    Und mit der Nachversicherung hat er doch auf die Versorgungszusage verzichtet? Damit sollte das doch kein Problem darstellen. Verstehe ich da was nicht?
    ich versuch's mal mit meinem Verständnis / Verstehensmöglichkeiten ;-), weiß aber auch nicht ob ich es vollumfassend richtig verstanden habe ;-)
    Die Versorgungszusage befreit SR von Sozialversicherung / Rentenzahlungen. Die SRM versorgt ihre Mitglieder. Indem sie dies zusagt ist sie von Rentenzahlungen befreit.

    Bei Austritt fällt die Versorgungszusage weg und die beantragte Nachversicherung greift.

    Wer nun trotz Nachversicherung bleibt, hat beides, Versorgung und Rentennachzahlung, außer er versorgt sich von da an autark, kommt für Neben- und Lebenshaltungskosten usw. auf.

    Maximus, imporex, habe ich das richtig verstanden? ;-)
    Geändert von Effi (13.01.2013 um 21:51 Uhr)


 

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