Inhaltlich passte deine Antwort eher zu imporex Beitrag.
ich versuch's mal mit meinem Verständnis / Verstehensmöglichkeiten ;-), weiß aber auch nicht ob ich es vollumfassend richtig verstanden habe ;-)
Die Versorgungszusage befreit SR von Sozialversicherung / Rentenzahlungen. Die SRM versorgt ihre Mitglieder. Indem sie dies zusagt ist sie von Rentenzahlungen befreit.
Bei Austritt fällt die Versorgungszusage weg und die beantragte Nachversicherung greift.
Wer nun trotz Nachversicherung bleibt, hat beides, Versorgung und Rentennachzahlung, außer er versorgt sich von da an autark, kommt für Neben- und Lebenshaltungskosten usw. auf.
Maximus, imporex, habe ich das richtig verstanden? ;-)
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