Ok, Dankeschön für die Informationen, die ich dir nun auch unüberprüft abnehme, denn es wäre doch schon komisch würde oder müsste ich jetzt im GH anrufen, um zu fragen ob du auch wirklich nachgefragt hast und deine Informationen auch wirklich stimmen.
Die es eigentlich aber erst gibt, nachdem man ausgeschieden ist. Konnte die Rentennachzahlung nur im Zusammenhang einer Wohnsitzverlegung nach außerhalb geschehen? Also richtig erscheint mir das nicht, so eine zweckgebundene Schein-Wohnsitzverlegung.
Schön ist, wenn eine Schwester für ihren Bruder mitsorgt, daran ist gewiss nichts auszusetzen. Sie hätten die "Übertragungsform" (Nachversicherung) besser überdenken müssen, wenn dafür falsche Angaben (Pseudo-Wohnsitzverlegung) gemacht werden mussten, dann wäre wohl eine Art Schenkung oder dergleichen sinnvoller gewesen. Also wenn die Schwester ihren Bruder nicht nachversichern kann und SR es nur bei Austritt mit Wohnsitzveränderung, dann hätte die Schwester ihren Bruder auf andere Weise unterstützen müssen, wenn sie das wollte. Dann allerdings müsste jetzt SR für Nachversicherung sorgen.
Die Pseudo-Wohnsitzverlagerung kam dann letztlich allen zugute. War sie deshalb richtig?
Mit diesem Zusatzwissen, dass das Geld für die Nachversicherung gezielt aus der Verwandschaft kam, schaut die Geschichte einerseits anders aus. Tut mir deshalb leid, wenn ich zu entsetzt reagiert habe und über Betrugsmotivationen und Begünstigungen spekulierte, über dergleichen zu laut nachdachte.
Andererseits bleibt aber das Geschmäckle bezüglich des Pseudowohnsitzes mit dem ein Austritt simuliert wurde. Nur deshalb war die Nachversicherung möglich, insofern ich es richtig verstanden habe.
Du schriebst, dass das Ehepaar schriftlich auf die Versorgungszusage verzichtete. Und praktisch? Schriftlich mussten sie verzichten, gehört zum bürokratischen Hergang, wenn Nachversicherung wirksam wird. Wie sah die Praxis aus?
Ja, verstehe.
Und auch Maximus betonte in einem weiteren Beitrag #962 ... siehe hier...
*Persönlich tut man sich keinen Dienst, beim Lesen einer Information dermassen in Rage zu geraten, wie wenn man schon die volle, ganze und nur die Wahrheit gehört hätte. Eine Portion Gelassenheit, im Wissen, dass rein durch Aufregung kein Problem gelöst wird, wirkt entspannend.*
Und da:
*Darum ist ein gewisser Sicherheitsabstand beim Konsum von Neuigkeiten immer von Vorteil.
Da jeder Mensch je nach Verfassung und Wahrnehmung Nachrichten unterschiedlich absorbiert und dann beurteilt, braucht es weitere Kommunikation.*
Da bin ich bei dir. Natürlich berechtigen existente Missstände nicht zu unberechtigten Vorwürfen. Logisch und selbstverständlich klar.
Effi
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