
Zitat von
Maximus
Wie aus diesem thread hervorgeht, gibt es offensichtlich all zu viele Einzelfälle, auch wenn nur 1/3 der geposteten 900 Beiträge ernst genommen würde.
Oder der spezielle Fall der jetzt hochaktuellen Nachversicherung, die ja bekanntlich an alle Hausgenossen ausgerichtet werden muss, die das Glaubenshaus verlassen (wenn sie ihre Arbeitskraft zuvor gemeinnützig zur Verfügung stellten)
Nun hören wir von einem Fall, wo ein Werker mit seiner Frau einen solchen Antrag beim zurück getretenen Vorstand stellte, dieser bewilligt und die entsprechende Summe ausbezahlt, bzw. zweckgebunden zur Verfügung gestellt wurde. Obwohl noch dringendere Fälle warteten.
Aber es kommt noch besser: Dieses Ehepaar hat in Tat und Wahrheit das Glaubenshaus gar nicht verlassen und lebt immer noch dort auf Kosten von SR. Wie ist das möglich ?
Wenn das den Tatsachen entspricht, dann ist das reiner Betrug, beschlossen und ausgeführt durch den Vorstand, der ja auf "nicht schuldig" plädiert.
Und weiter: Dieses Ehepaar ist als "Hauseltern-Ehepaar" aktuell in Europa im Einsatz, also alles andere als ausserhalb des GH, sondern mitten im Zentrum des Geschehens, unter der Leitung des Zentralpräsidenten in Südafrika . . .
Der ehemalige oder jetzt amtierende Vorstand könnte da Licht in Irrtümer bringen, falls oben Gesagtes nicht den Tatsachen entsprechen sollte. Falls SR dazu schweigt, oder die Sache nicht in Ordnung bringt, kann die Angelegenheit durch Drittpersonen auch ohne Mitwirkung des Vorstandes den zuständigen Stellen zur Klärung unterbreitet werden.
Maximus
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