Wenn ich was zu sagen hätte dort würde und der Pädophile wäre noch im Hauss würde ich zu ihm gehen und ihn bitten , sein Opfer aufzusuchen und um Vergebung zu fragen und Wiedergutmachung zu tun. Da ihr aber droht , fürchtet sich doch jeder was zu machen., denn die --An den Prangerstellenmethode ist doch nicht vom Herrn. Das schriftgemässe Vorgehn in so einer Sache ist die: Jesus sagte :
Sündigt aber dein Bruder, so gehe hin und halte es ihm vor zwischen dir und ihm allein. Hört er dich, so hast du einen Bruder gewonnen. Hört er dich nicht, so nimm noch einen oder zwei zu dir, auf daß jegliche Sache stehe auf zweier oder dreier Zeugen Mund. Hört er die nicht, so sage es der Gemeinde. Hört er die Gemeinde nicht, so sei er dir wie ein Heide oder ein Zöllner“ (Matthäus, Kapitel 18, Verse 15 bis 17). |
Das missbrauchte Opfer sollte also nach der Schrift zuert alleine zu der schuldigen Person gehen und sie zurechtweisen. wenn die Person dann um Vergebung bittet, sollte alles ok. sein, wenn die Person aber, was ich in disem falle bezweifle, bei ihrer Einstellung bleiben würde weiter pädophile Taten zu tun , muss man die folgenden Schritte unternehmen, die der Herr angeraten hat, nämlich zu zweit oder zu dritt zu der schuldigen Person zu gehen. wenn das dann noch nichts nützen würde die schuldige Person von ihrem sündigen Verhalten abzubringen soll man es der <Gemeinde melden, in disem Fall dann dem Gemeindevorsteher und der hat dann zu beschliessen , laut Schrift ist er berechtigt solche aus dewr Gemeinde auszuschliessen.
ihr seht also, dass eure erzwungene Vorgehensweise , die ihr dem Vorstand und der Spätregenmission aufzwingen wollt nicht schriftgemäss ist. laut Schrift soll das Opfer wie ich schon schrieb ALLEINE zu der schuldigen Person gehen und alles rechtmachen und reden. erst wenn das nichts nützt geht man zu zweit und zu dritt hin und erst dann ist Schritt 3 fällig, den ihr aber so zwingend von der SR mission erfordert.
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