
Zitat von
poetry
Lieber Jungtroll,
ich habe wegen nichtigeren Sachen schon weitaus mehr Aufwand betrieben ;))
Da ein anderer Kollege jetzt noch mit antisemitischen Sprüchen anfängt, ist der Straftatbestand mehr als gegeben und es kann auch mehr als nur eine bloße Unterlassungsklage geben.
Nicht nur, dass es Volksverhetzung ist was da anklingt, es ist auch ein Verstoß gegen GG §3.
In deren Haut möchte ich jetzt nicht stecken.
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