Hallo Gerd!

Grundsätzlich stimme ich dir zu: das Abendmahl ist eine heilige handlung und wer sie unwürdig einnimmt, versündigt sich.

Das Problem, was ich da mit der kath. Kirche sehe: sie setzt in meinen Augen dieGrenzen an der falschen Stelle; sobald du Mitglied der röm. kath. Kirche bist und die Erstkommunion hinter dich gebracht hast, darfst du offiziell am Abendmahl teilnehmen. Das heißt, du musst nur äußere Rahmenbedingungen erfüllen.

Jedoch ist für mich von der Bibel her relativ klar, wann ich das Abendmahl NICHT einnehmen darf: a) wenn ich nicht in Jesus wiedergeboren bin und/oder b) wenn es einen ungelösten Konflikt mit einem Glaubensbruder/-schwester oder mit Gott gibt.

Darauf wird in den evangelischen Freikirchen, die ich bisher besucht habe, sehr oft hingewiesen: man darf teilnehmen, wenn man eine Beziehung zu Jesus hat und würdig vor Gott treten kann. Dazu muss man aber nicht Mitglied der Gemeinde sein oder ein bestimmtes Alter erreicht haben.

In meiner Zeit als Katholikin hingegen habe ich mich sehr oft an Jesus versündigt, weil ich das Abendmahl immer mit einnahm, obwohl ich nichtmal wusste, was es mit seinem Tod auf sich hat oder dass ich zuerst Friede mit Geschwistern und Gott geschlossen haben muss. Denn solcherlei Aufklärung fand da nie statt.

In gewissem Sinne muss ich persönlich also deinen Satz quasi mit kleinen Ergänzungen umdrehen:
Während man im evangelisch-freikirchlichen Raum meist achtet, wer am Abendmahl teilnehmen darf, scheint bei den Katholiken alles erlaubt zu sein, so lange die äußere Form stimmt (während das Herz ja im Verborgenen liegt).

Liebe Grüße!