Zitat:
Aber nicht bei Kleinkindern, und um die geht es hier. Wie gesagt, erwachsene Männer sollen sich nach Lust und Laune beschneiden lassen, wenn sie das wollen. Kinder brauchen diese Form der Krebsvorsorge nicht, denn es gibt keine Ansteckungsgefahr mit HPV.
Ich respektiere Deine Meinung, dass Du das Beschneidungsverbot für richtig hälst.
Die Krebsprävention beginnt aus medizinischer Sicht idealerweise bereits zum frühstmöglichen Zeitpunkt. Und bei Kindern heilt die Wunde nach der Beschneidung komplikationsloser ab.
Zitat:
Und nebenbei gesagt halte ich das in dieser Absolutheit für unwahr.
Ich halte das nicht für unwahr, es gibt Studien dazu. Und da es hier nicht um ein teures Medikament geht, das verkauft werden soll, ist das schon sehr wahrscheinlich, daß es so ist.
Was die koerperliche Unversehrtheit angeht, so stellt jedweder Eingriff (ob med. oder kosm.) einen Eingriff in diese dar. Was nicht bedacht wird ist, daß Eltern hier in ihr Erziehungsrecht erheblich eingegriffen wird, zu bestimmen, was sie für ihr Kind richtig oder falsch halten. Mit dem gleichen Argument - medizinisch nicht notwendig - könnte man auch beispielsweise das Ohrlochstechen bei kleinen Mädchen gesetzlich verbieten.
Zitat:
Danke. Es geht also nicht um willkürliche Schikane, sondern um die Abwägung zweier Grundrechte: Religionsfreiheit gegen körperliche Unversehrtheit. Beide Positionen sind begründet, und das Gericht musste sich entscheiden und hat sich entschieden. Das ist im Rechtsstaat ein normaler Vorgang.
Genauer gesagt geht es hier um einen massiven Eingriff in die elterliche Erziehungsgewalt.
Zitat:
Das kann kein Argument sein. Oder willst du alles vorsorglich legalisieren, was sonst illegal gemacht würde?
Das Anwenden einer alles oder nichts Regel ist hier nicht impliziert, ich sprach explizit von religiösen Praktiken.
Zitat:
Wenn Männern die Brustdrüsen entfernt würden, könnten sie auch keinen Brustkrebs (seltene Carcinomart bei Männern) mehr bekommen. Würdest Du deshalb beführworten, dass Jungen das Drüsengewebe der Brüste entfernt werden??
Nein, denn das sind medizinisch zwei paar Stiefel. Die Entfernung einer Brustdrüse stellt eine Amputation eines Körperteils bzw. Organes dar. Eine Bescheidung lediglich die Entfernung eines Stück Gewebes. Mit dem Verlust eines Organs gehen Körperfunktionen verloren, mit dem Verlust eines Stück Gewebes nicht.
Zitat:
Die Vorhaut ist übrigens nur eine Lokalisation für Penis-Ca.
Die Prävention besteht darin, daß ohne Vorhaut kein Smegma entsteht, was zur Bildung des Penis Ca führt. Keine Vorhaut, kein Smegma.
Es ist allerdings richtig, Beschneidungen im rein traditionellen Rahmen, also nicht durch medizinisches Fachpersonal und bei älteren Kindern im Rahmen traditionaller Feiern ab zu lehnen und zu unterbinden.