Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die Klage eines älteren Kirchenmitglieds abgewiesen, der es nicht hinnehmen wollte, morgens ein akustisches religiöses Zeichen hören zu müssen.
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Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die Klage eines älteren Kirchenmitglieds abgewiesen, der es nicht hinnehmen wollte, morgens ein akustisches religiöses Zeichen hören zu müssen.
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